Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Übersetzungsdienstleistungen der Alpha Communication GmbH (im Folgenden „Alpha Communication" genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen von Alpha Communication mit ihren Auftraggebern. Die Geschäftsbedingungen von Alpha Communication werden vom Auftraggeber mit der Erteilung des Auftrages anerkannt. Anders lautende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens Alpha Communication. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Alpha Communication.
1. Grundlagen für die Berechnung
1.1 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, stellt Alpha Communication dem Auftraggeber die vereinbarten Übersetzungsarbeiten zu ihren jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
1.2 Übersetzungsarbeiten werden nach Sprachkombination, Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird nach der Wort- oder Zeilenanzahl grundsätzlich in der Ausgangssprache ermittelt. Als Zeile gilt dabei die Normzeile mit 50 Anschlägen inklusive Leerzeichen.
Bei Auflistung von Einzelbegriffen gilt ein höherer Wortpreis bzw. gilt jeder Begriff als mindestens eine Zeile. Für Eilaufträge (Aufträge, die eines besonderen zeitlichen und/oder verwaltungstechnischen Aufwandes bedürfen und nicht innerhalb der gewöhnlichen Lieferfristen erfolgen sollen) wird ein Zuschlag in Höhe von 10 % bis zu 100 % in Rechnung gestellt. Für Übersetzungsaufträge werden mindestens 45,00 € (zzgl. MwSt) pro Sprache und Auftrag berechnet, auch wenn der Text kürzer sein sollte.
1.3 Zusätzliche Textausfertigungen sowie Materialkosten für gewünschtes Spezialpapier, Bindemappen, Disketten, CDs u. Ä. werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
1.4 Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung bzw. Bestätigung getroffen wurden, oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, ist Alpha Communication berechtigt, die Vergütung entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen.
2. Zahlung
2.1 Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich. Gestellte Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt fällig, es sei denn, sie weisen anders lautende Zahlungstermine oder Zahlungsfristen auf.
2.2 Alpha Communication ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu fordern. Der Auftraggeber erhält darüber eine entsprechende Rechnung.
2.3 Die endgültige Lieferung der Übersetzung kann von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden.
2.4 Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, hat er Alpha Communication die bis zur Stornierung durchgeführten Arbeiten zu vergüten und die entstandenen Kosten zu erstatten.
2.5 Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Auftragserteilung
3.1 Bei Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Thema, Fachgebiet, Umfang und Verwendungszweck der Übersetzungsarbeit, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien, Druckreife, Anzahl der Ausfertigungen etc.) anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck, den Aufdruck auf Schildern oder Waren bestimmt, hat der Auftraggeber Alpha Communication vor Drucklegung einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.
3.2 Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Ausführung des Übersetzungsauftrags erforderlich sind, sind Alpha Communication vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen (z. B. Firmenglossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungserläuterungen etc.). Sollte das zur Verfügung gestellte Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann Alpha Communication weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern.
3.3 Der Auftraggeber hat Alpha Communication bei Übersetzungsarbeiten den Ausgangstext in entsprechender, gut leserlicher Form zur Verfügung zu stellen.
3.4 Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von Alpha Communication.
4. Auftragsausführung, Lieferbedingungen
4.1 Alle Übersetzungsarbeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt worden sind, in die allgemein übliche lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
4.2 Alpha Communication übernimmt bei Ausgangstexten in Form von Textstücken eines ganzen Dokuments bzw. Einzelbegriffen keine Gewähr für korrekten Kontext im Zieltext.
4.3 Sofern keine besondere Ausführungsform vereinbart wurde, werden Übersetzungen von Alpha Communication per E-Mail, Telefax oder in einfacher schriftlicher Ausfertigung
per Post geliefert. Versendet Alpha Communication die Übersetzung auf Verlangen des Auftraggebers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald Alpha Communication die Übersetzung an ein Transportunternehmen übergeben hat. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem elektronischen Transportweg haftet Alpha Communication nicht.
4.4 Liefertermine und Lieferfristen gelten nur, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart und dem Auftraggeber schriftlich bestätigt worden sind.
4.5 Im Fall der nicht rechtzeitigen Übermittlung der für die Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen sowie bei unvollständigen, unrichtigen, missverständlichen und/oder unleserlichen Angaben und Informationen ist Alpha Communication an ein verbindlich vereinbartes Lieferdatum nicht gebunden. Ist eine bestimmte Lieferfrist verbindlich vereinbart, beginnt diese erst zu laufen, wenn Alpha Communication sämtliche Unterlagen und Informationen vorliegen. Entsprechendes gilt für nachträgliche Änderungen der Übersetzung aufgrund von Änderungen des Auftraggebers am Ausgangstext. Letztere werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.6 Sollte Alpha Communication aus einem von ihr zu vertretenden Grund eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Auftraggeber Alpha Communication eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
5. Mängelrügen
5.1 Rügt der Auftraggeber einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich schriftlich zu beschreiben. Der Auftraggeber hat Alpha Communication eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist Alpha Communication berechtigt, auf Basis der vom Kunden wiederum schriftlich so genau wie möglich beschriebenen Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern. Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) oder zum Rücktritt berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an Alpha Communication zurück. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
5.2 Zeigt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung keine Mängel an, so gilt die Übersetzung als abgenommen.
5.3 Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Abnahme.
6. Haftung, höhere Gewalt
6.1. Alpha Communication haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Mängeln, die Alpha Communication arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit Alpha Communication garantiert hat.
6.2 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Alpha Communication auch bei leichter Fahrlässigkeit, allerdings begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischerweise eintretenden Schaden.
6.3 Alpha Communication haftet grundsätzlich nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.
6.4 Unbeschadet der Haftung nach Ziffer 6.1 und 6.2 haftet Alpha Communication im Einzelfall für nachweislich durch Übersetzungsfehler entstandene unmittelbare Schäden bis zu dem dreifachen des für den Auftrag vereinbarten Nettohonorars, maximal jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 25.000,00 €. Die Verjährungsfrist des Anspruchs beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Abnahme.
6.5 Alpha Communication haftet nicht bei Leistungsverzögerungen, bedingt durch Streik, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Software-, Netzwerk- oder Serverfehler. Ein Recht auf Schadensersatz ist hierbei ausgeschlossen. Alpha Communication haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Alpha Communication haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur seitens des Auftraggebers entstehen. Für Softwareschäden, die in der Software des Auftraggebers durch Gebrauch der von Alpha Communication bearbeiteten Dateien entstehen, haftet Alpha Communication nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auch insoweit gilt, dass Alpha Communication nur bis zur Höhe des Betrages, der für die Dienstleistung in Rechnung gestellt wird, haftet. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung für Druck oder Produktion vorgesehen ist, lässt er Alpha Communication vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt/produziert er ohne Freigabe durch Alpha Communication, so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Auftraggebers. Die vorgenannte Haftungsgrenze gilt auch hier.
6.6 Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, einschließlich beauftragter Dritter.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentumsvorbehalt
7.1 Gegen Ansprüche von Alpha Communication kann der Auftraggeber nur unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder von Alpha Communication anerkannte Ansprüche aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
7.2 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum von Alpha Communication. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
8. Urheberrecht, Ansprüche Dritter
Sollte Alpha Communication aufgrund einer Übersetzung wegen der Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen werden oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Alpha Communication in vollem Umfang hiervon freizustellen. Sofern Alpha Communication durch die Erstellung der Übersetzung Urheberrechte oder andere Schutzrechte zustehen, bleiben diese ausdrücklich bei Alpha Communication soweit sie nicht vertraglich an den Auftraggeber übertragen werden. Gleiches gilt für die im Verlauf der Übersetzungsarbeit entstandenen Terminologielisten oder sogenannte Translation Memories.
9. Verschwiegenheit, Datenschutz
Alpha Communication verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Tatsachen, die im Zusammenhang mit der übersetzerischen Tätigkeit für den Auftraggeber stehen.
10. Erfüllungsort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für Übersetzungen der Sitz von Alpha Communication.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit
11.1 Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen Alpha Communication und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
11.2 Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, wird als Gerichtsstand der Sitz von Alpha Communication vereinbart.
11.3 Sind oder werden Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt.
Stand: Januar 2024
Alpha Communication GmbH
Atrium I Kumpfmühler Straße 30
93051 Regensburg I Deutschland