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Beglaubigung & Apostille

Gerichte und Behörden verlangen bei offiziellen Dokumenten regelmäßig beglaubigte Übersetzungen.

In Deutschland dürfen beglaubigte Übersetzungen nur von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt werden, die bei einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht eingetragen sind.

Diese Übersetzerinnen und Übersetzer haben einen Eid abgelegt und dürfen ihre Übersetzungen mit einem Vermerk über die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Übersetzung sowie einem Stempel und ihrer Unterschrift versehen.
Eine so ausgefertigte Übersetzung wird in Deutschland amtlich anerkannt.

Damit eine beglaubigte Übersetzung auch außerhalb Deutschlands anerkannt wird, bedarf es meist entweder einer Apostille oder einer Legalisierung.

Handelt es sich bei dem Land, in dem die beglaubigte Übersetzung benötigt wird, um einen Mitgliedsstaat des Haager Übereinkommens von 1961 (was beispielsweise für alle EU-Staaten, Großbritannien, die USA, die Schweiz und Japan zutrifft), ist meist eine Apostille ausreichend.

Eine Apostille stellt eine „Überbeglaubigung“ einer beglaubigten Übersetzung durch ein deutsches Landgericht dar. Das Landgericht bestätigt damit offiziell, dass die Übersetzerin bzw. der Übersetzer, die bzw. der die beglaubigte Übersetzung erstellt hat, hierzu ermächtigt und befugt ist.

Ist das Land, in dem die beglaubigte Übersetzung benötigt wird, kein Mitglied des Haager Übereinkommens von 1961, reicht eine Apostille meist nicht aus. Stattdessen ist dann eine Legalisierung erforderlich. 

Bei der Legalisierung handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren, bei dem regelmäßig eine Vorbeglaubigung durch ein Landgericht, eine Endbeglaubigung durch das Auswärtige Amt sowie eine abschließende Legalisierung durch ein Konsulat oder die Botschaft des Ziellandes erforderlich ist.

Wichtig: Je nach Land und Dokument kann das Verfahren von den oben genannten Grundsätzen abweichen. Daher sollte man bei der Stelle im Zielland, bei der die Übersetzung vorzulegen ist, immer nachfragen, welche Voraussetzungen bestehen!

Egal, welches Verfahren erforderlich ist – wir können die entsprechenden Dokumente für sie organisieren.